Mit dem Patientenrechtegesetz wurde u.a. auch die bisherige Rechtsprechung zur sog. „wirtschaftlichen Aufklärung“ in das BGB überführt (§ 630c Abs. 3 BGB). Nach dieser Vorschrift muss der Arzt den Patienten auch über die wirtschaftlichen Folgen der Behandlung im Vorwege aufklären, insbesondere beispielsweise über den Umstand, dass die Kosten
WeiterlesenArzthaftungsrecht
Erbrecht: Einsicht in Behandlungsunterlagen eines Verstorbenen
Kein Recht von Angehörigen, aufgrund einer Vorsorgevollmacht Einsicht in Behandlungsunterlagen eines Verstorbenen zu nehmen, gegen dessen ausdrücklich erklärten oder mutmaßlichen Willen. In dem Fall des Oberlandesgericht Karlsruhe hat die
WeiterlesenMedizinrecht: Aufklärung über Behandlungsalternativen
Jeder ärztlicher Eingriff bedarf der Einwilligung des Patienten. Vor Durchführung eines Eingriffs ist der Patient über die mit dem Eingriff verbundenen Risiken aufzuklären, um unter Wahrung seiner Entscheidungsfreiheit wirksam in den Eingriff einwilligen zu können. Die Aufklärung hat dem Patienten einen zutreffenden
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