Familienrecht: Hat das „reine Wechselmodell“ zumindest für familienrechtliche Streitigkeiten nur theoretische Bedeutung?

Die Kriterien für ein sogenanntes „reines Wechselmodell“ bei der Regelung der persönlichen Fürsorge der Eltern nach einer Trennung für ihre gemeinsamen Kinder dürfte inzwischen (BGH, Beschluss vom 12.03.2014, XII ZB 234/13 sowie zuletzt Kammergericht, Beschluss vom 15.04.2019, 13 UF 89/16) wie folgt geklärt sein: Es muss – zunächst zeitlich – eine zumindest „fast“

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