Viele Unternehmer sind der Ansicht, dass Inkassobüros bei der Durchsetzung von Forderungen gegenüber Kunden wesentlich günstiger als Rechtsanwälte sind. Dies ist ein weit verbreiteter Irrtum; das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) bietet Rechtsanwälten großen Spielraum für die Vereinbarung von Honoraren für die Ausführung derartiger Angelegenheiten.
Der Vorteil der direkten Beauftragung eines Rechtsanwaltes liegt darin, dass die Angelegenheit vom ersten Forderungsschreiben bis zur Zwangsvollstreckung durch eine Hand betreut wird. Wir kennen die Geschäfte und die Unternehmen unserer Mandanten und sind somit in der Lage, qualifiziert auf alle etwaigen Einwendungen des Schuldners einzugehen. In der Praxis entwickelt sich eine enge Zusammenarbeit zwischen dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt in unserem Hause und der Buchhaltung unserer Mandanten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unsere Tätigkeit mit einer einzelfallbezogenen Beratung zu verknüpfen, um zukünftige Problemfälle zu vermeiden.
Vorgerichtlich fordern wir den Schuldner auf, innerhalb einer gesetzten Frist zu zahlen. Sollte dies keinen Erfolg haben, wird anschließend das gerichtliche Mahnverfahren durchgeführt. Wenn auch dann keine Zahlung erfolgt, leiten wir nach Erwirkung eines Titels die Zwangsvollstreckung ein.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie hier Näheres erfahren möchten.