Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht wird auch als das Sonderprivatrecht der Kaufleute bezeichnet. Wir beraten und vertreten Kaufleute und Handelsgesellschaften in allen Fragen der Gründung, des laufenden Betriebes und der Abwicklung von Unternehmen.

Hierzu gehören u.a. die Beratung bei dem Entwurf von Verträgen zu der Gründung einer offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Im laufenden Betrieb setzen wir für unsere kaufmännischen Mandanten Forderungen vielfältigster Art durch. Wir entwerfen Verträge, beraten und vertreten unsere Mandanten bei Auseinandersetzungen mit Kunden und Lieferanten.

Schließlich begleiten wir Mandanten auch bei der Liquidation einer Gesellschaft, z.B. nach dem Tod eines Gesellschafters oder nach Einstellung des Geschäftsbetriebes.

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