Mietrecht: Körperverletzung kann zu Kündigung führen

Eine Körperverletzung gegen einen Nachbarn kann zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen, so eine Entscheidung des Amtsgerichtes München.

In dem Fall hatte ein Wohnungsbesitzer seinen Nachbarn und dessen Freund im Treppenhaus tätlich angegriffen und so schwer verletzt, dass dieser einen Monat im Krankenhaus verbringen musste. Der Vermieter sprach daraufhin die Kündigung des Mietvertrages aus. Hiergegen klagte der Mieter.

Die Kündigung sei gerechtfertigt, urteilte das Amtsgericht. Der Mieter habe den Hausfrieden dauerhaft gestört und seinen Nachbarn sowie auch andere Mieter verängstigt. Eine Weitervermietung sei somit nicht zumutbar.

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