Familienrecht: Keine “ehebedingten Nachteile“ durch niedrige Rente (BGH XII ZB 122/17)

Der BGH hat in seinem Beschluss vom 04.07.2018 (XII ZB 122/17) klargestellt, dass nicht alle während der Ehe erlittenen Nachteile über den Unterhalt auszugleichen sind. Es muss genau geprüft werden, welchen Bereich (Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Güterrecht) der Nachteil betrifft. Wirkt sich der Nachteil auf die Rente aus, wird er grundsätzlich

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Familienrecht: Richterliche Ausübungskontrolle bei Eheverträgen (BGH XII ZB 84/17)

In seinem Beschluss vom 20.06.2018 (Az.: XII ZB 84/17) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die richterliche Rechtsmissbrauchskontrolle von Eheverträgen lediglich zum Ausgleich ehebedingter Nachteile herangezogen werden darf. Dahingegen dient die richterliche Ausübungskontrolle nicht dem Zweck, den durch den Ehevertrag belasteten Ehegatten ehebedingte Vorteile zu gewähren und

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