Ein vermeintlich kleiner Fehler kann bekanntlich große Wirkung entfalten. Beispielgebend dann, wenn der Arbeitgeber versehentlich das Kündigungsschreiben falsch adressiert. Gravierend ist es aus Sicht des Arbeitgebers insbesondere dann, wenn zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zustellung des Kündigungsschreibens
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