WEG-Recht: Was muss der Verwalter bei einem Beschluss nach § 22 Abs. 1 WEG beachten? (BGH V ZR 141/19)

Am 29.05.2020 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH, V ZR 141/19) mit der Frage befasst, was ein Verwalter einer Eigentümergemeinschaft vor Beschlussfassung so alles zu tun hat, um einen Beschluss über eine bauliche Veränderung gem. § 22 Abs. 1 WEG herbeizuführen und dabei nicht direkt in eine Haftungsfalle zu „tappen“. Hier geht

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Arbeitsrecht: Gebot des fairen Verhandelns vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages

In bestimmten Vertragskonstellationen, etwa bei einem Fernabsatzgeschäft oder bei einem sogenannten Haustürgeschäft, können bekanntlich Geschäfte von Verbrauchern gegenüber Unternehmern innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen werden, was grundsätzlich zur Folge hat, dass der Verbraucher nicht weiter an dieses Geschäft gebunden ist. Das Bundesarbeitsgericht musste sich nun

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