Familienrecht: Bis dass der Tod uns scheidet…

…oder ein deutsches Familiengericht. Denn längst hat nicht jede Ehe Bestand bis zum Tod eines Ehepartners. Vielmehr belegen die Statistiken, dass ca. 40% der Ehen in Deutschland geschieden werden. Genauso wie der Eheschluss sollte jedoch auch eine Scheidung gut durchdacht sein. Das deutsche Rechtssystem hat daher auch einige Voraussetzungen aufgestellt, die

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Familienrecht: Richterliche Ausübungskontrolle bei Eheverträgen (BGH XII ZB 84/17)

In seinem Beschluss vom 20.06.2018 (Az.: XII ZB 84/17) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die richterliche Rechtsmissbrauchskontrolle von Eheverträgen lediglich zum Ausgleich ehebedingter Nachteile herangezogen werden darf. Dahingegen dient die richterliche Ausübungskontrolle nicht dem Zweck, den durch den Ehevertrag belasteten Ehegatten ehebedingte Vorteile zu gewähren und

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