Baurecht: Keine fiktiven Mängelbeseitigungskosten mehr im Werkvertragsrecht (BGH VII ZR 46/17)

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22.02.2018 (BGH VII ZR 46/17) seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und sich dafür entschieden, dass sich die Höhe eines Schadenersatzanspruchs im Werkvertragsrecht nicht anhand der fiktiven Mängelbeseitigungskosten bestimmen lässt. Es ist davon auszugehen, dass sich die neue Entscheidung des BGH wesentlich auf die Baubranche auswirken wird

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