Familienrecht: Richterliche Ausübungskontrolle bei Eheverträgen (BGH XII ZB 84/17)

In seinem Beschluss vom 20.06.2018 (Az.: XII ZB 84/17) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die richterliche Rechtsmissbrauchskontrolle von Eheverträgen lediglich zum Ausgleich ehebedingter Nachteile herangezogen werden darf. Dahingegen dient die richterliche Ausübungskontrolle nicht dem Zweck, den durch den Ehevertrag belasteten Ehegatten ehebedingte Vorteile zu gewähren und

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