Baurecht: Schadenersatz anhand fiktiver Kosten im Kaufrecht?

Wir hatten bereits in unserem Beitrag vom 24.04.2018 über die Entscheidung des BGH vom 22.02.2018 (Aktenzeichen: VII ZR 46/17) berichtet und zuletzt ein paar Folgeprobleme dieser Entscheidung in unserem Beitrag vom 26.02.2019 erläutert. Um was ging es hier nochmal? Der BGH hatte am 22.02.2019 entscheiden, dass im Werkvertragsrecht der Schadenersatzanspruch nicht

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Baurecht: Keine fiktiven Mängelbeseitigungskosten mehr im Werkvertragsrecht (BGH VII ZR 46/17)

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22.02.2018 (BGH VII ZR 46/17) seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und sich dafür entschieden, dass sich die Höhe eines Schadenersatzanspruchs im Werkvertragsrecht nicht anhand der fiktiven Mängelbeseitigungskosten bestimmen lässt. Es ist davon auszugehen, dass sich die neue Entscheidung des BGH wesentlich auf die Baubranche auswirken wird

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