Zum Inhalt springen
Dr. Hantke & Partner Logo
  • Home
  • Aktuelles
  • Kanzlei
    • Philosophie
    • Geschichte
    • Sekretariat
  • Rechtsanwälte
    • Dr. Gottfried Hantke
    • Annegret Hantke
    • Bernd Gildemeister
    • Michael Heinz
    • Christina Röper
    • Dr. Patrick Kühnemund
    • Dr. Till Hantke M.E.S.
    • Wolf-Holger Mitsching
    • Krystyna Schurwanz
    • Thomas Backen LL.M.
    • Martin Haucke
    • Katrin Weber
  • Rechtsgebiete
    • Immobilienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Arbeitsrecht
    • Medizinrecht
    • Erbrecht und Familienrecht
    • Zivilrecht allgemein
    • Verkehrs- und Versicherungsrecht
  • WEG-Recht
  • Kontakt
  • Menü
Veröffentlicht am 12. Oktober 202010. November 2020

Mietrecht: WhatsApp-Eingang checken

Michael HeinzRA Michael Heinz, RAe Dr. Hantke & Partner

Wer schon in der Vergangenheit über WhatsApp mit seinem Vertragspartner kommuniziert hat, sollte diesen Kommunikationsweg überprüfen, bevor er den anderen vor Gericht verklagt.

Der Kläger hatte aus begründetem Anlass schriftlich Zutritt zu seiner Immobilie zwecks Besichtigung gefordert und sein Recht vor Gericht eingeklagt, nachdem eine Frist, die er dem Nutzer des Wohnraums gesetzt hatte, verstrichen war. Zuvor hatte der Wohnungsinhaber allerdings mögliche Besichtigungstermine über WhatsApp angeboten. Der Kläger musste deshalb die Kosten des Rechtsstreits tragen (so Landgericht Bonn, Urteil vom 31.01.2020, Az. 17 O 323/19).

Es reichte dem Gericht, dass die Parteien zuletzt 10 Monate zuvor über WhatsApp kommuniziert hatten und der Beklagte einen Screenshot vorlegen konnte, auf dem zwei blaue Häkchen neben der Nachricht zu sehen waren. Das bedeute, so das Gericht, "allgemeinbekannt", dass der Empfänger die Nachricht geöffnet und damit gelesen hatte.

Ihr Expertenteam

  • Michael Heinz
  • Wolf-Holger Mitsching
  • Thomas Backen

zurück

Veröffentlicht in Aktuelles und verschlagwortet mit Besichtigung, Immobilie, Immobilienrecht, Kaufvertrag, Miete, Mietrecht, Mietvertrag, WhatsApp, WhatsApp-Account, Wohnungsbesichtigung, Zugang einer Willenserklärung.

Copyright © 2025 Rechtsanwälte Dr. Hantke & Partner PartGmbB. Alle Rechte vorbehalten. Cookie-Richtlinie (EU) | Impressum | Datenschutzerklärung

Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktionale Cookies (notwendig) Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Präferenzen
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistik-Cookies (optional)
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
  • {title}
  • {title}
  • {title}