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Protokollberichtigung

Die Erstellung eines korrekten Protokolls gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Daher hat jeder Eigentümer bei Fehlern des Protokolls einen eigenen Anspruch auf Berichtigung des Protokolls. Dieser Anspruch muss nach überwiegender Ansicht innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung bei Gericht durch Klage geltend gemacht werden. Das ist zwar im Einzelnen umstritten, es ist aber zu empfehlen, diese Frist…

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