Geschichte


Die Kanzlei, die heute unter dem Namen Dr. Hantke & Partner geführt wird, wurde durch Dr. Werner John im Jahr 1947 gegründet. Im Jahre 1969 ist Rechtsanwalt Dr. Gottfried Hantke als Sozius von Rechtsanwalt Dr. Werner John (verst. 1973) in die Kanzlei eingetreten.

In der Folgezeit sind weitere Partner hinzugetreten. Die Sozietät wird in der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung geführt.

Heute arbeiten zwölf Rechtsanwälte in der Sozietät – allesamt Experten in ihren jeweiligen Fachgebieten. Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen im Bau- und Immobilienrecht, Erb- und Familienrecht sowie im Medizinrecht. Dr. Hantke & Partner betreut auch zivilrechtliche Fälle im Bereich des Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrechts, des Versicherungsrechts und des Verkehrsrechts.

Zu unseren Mandanten zählen unter anderem Wirtschaftsunternehmen aus verschiedenen Branchen: Neben Krankenhäusern, Ärzten und Versicherungen vertreten und beraten wir Immobilienunternehmen, mittelständische Baufirmen sowie Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergesellschaften. Im Arbeitsrecht beraten wir sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer.


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