Bau- und Architektenrecht

Das zivile Baurecht umfasst alle Rechtsfragen und Auseinandersetzungen zwischen den am Bau beteiligten Personen und Unternehmen. Die Probleme sind vielfältig. So ergeben sich oftmals Dispute aufgrund von Baumängeln, unberechtigten Bauzeitverzögerungen, schleppenden Zahlungen oder überhöhten Rechnungen.

Die Vertretung in Bausachen erfordert daher fachkundige Beratung durch erfahrene Spezialisten, die stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. In der Kanzlei Dr. Hantke & Partner bearbeiten zwei Rechtsanwälte die baurechtlichen Streitigkeiten. Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren erfolgreich sowohl Bauunternehmen, Bauträger und -betreuer als auch private Bauherren und öffentliche Auftraggeber sowie Architekten und Ingenieure in allen Fragen des zivilen Baurechts.

Einen Sonderfall stellt das Architektenrecht dar, welches sich mit den Rechten und Pflichten der Architekten und Ingenieure bei der Planung und Abwicklung von Bauvorhaben beschäftigt. Es regelt die teilweise komplizierten Haftungsfragen im Falle von Baumängeln und Überwachungspflichten. Denn der Architekt kann für Planungs- und Bauüberwachungsfehler als Gesamtschuldner neben dem verantwortlichen Bauunternehmer haften und häufig sogar noch dann, wenn Gewährleistungsansprüche gegen den Bauunternehmer bereits verjährt sind oder der Bauunternehmer insolvent geworden ist. Hinzu kommen häufige Streitigkeiten der Beteiligten über die korrekte Abrechnung des Architekten und die Höhe der Honoraransprüche.

Der Bedarf nach kompetenter Beratung und Vertretung ist bei den Architekten und Ingenieuren gleichermaßen groß wie bei deren Auftraggebern. Wir beraten und vertreten daher seit vielen Jahren erfolgreich sowohl Architekten und Ingenieure als auch deren Auftraggeber – gleich ob private Bauherren oder Unternehmen.

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