Familienrecht

Die kompetente Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Familienrechts ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei Dr. Hantke & Partner.

Der Bereich Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Beratungs- und Gestaltungsmöglichkeiten.

Neben der Durchführung von Ehescheidungsverfahren und der Geltendmachung sämtlicher Unterhaltsansprüche beraten und vertreten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche, bei Fragen zur elterlichen Sorge, bei der Verteilung von Hausrat sowie bei der Regelung der Rechte an der Ehewohnung.

Unsere Tätigkeit im Bereich Familienrecht erstreckt sich auch auf die rechtliche Gestaltung von Eheverträgen.

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